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Ersatzzündschlüssel
#1 Ersatzzündschlüssel

Moin,ich lasse mir gerade sicherheitshalber noch einen dritten Ersatzschlüssel machen.Natürlich könnte man zum nächsten Schlüsseldienst gehen-aber:dann kann man den Bart nicht aus dem Schlüsselkopf nehmen.Diesen braucht man für die Abdeckung/Verriegelung.Genau dieses Teil ist nicht mehr lieferbar.Wer also noch einen nicht mehr benutzten Schlüssel mit Schlüsselkopf hat sollte diesen aufbewahren.Ich habe jetzt einen original Rohling bestellt(darauf achten das es der Richtige ist,es gibt 2 verschiedene!) Bei dem originalen Rohling kann man dann den Bart entfernen und in einen Schlüsselkopf wieder einstecken.In dem Schlüsselkopf befindet sich-warum auch immer-ein Magnet.Außerdem ist es nicht von Nachteil wenn der Schlüssel original ist.Im Schadensfall prüft die Versicherung nämlich die Schlüssel genau.Bei einem nicht originalen Schlüssel kann es dann Ärger geben.Der Schlüsselkopf kostet außerdem-wenn man ihn als Rest-bekommt 52Euro!!!
VG.

#3 RE: Ersatzzündschlüssel

Bei Diebstahl-mir wurde 2005 meine Goldwing gestohlen.Ich mußte die Schlüssel bei der Versicherung abgeben.Dort wurden diese untersucht-auch ob es sich um original Schlüssel oder Fremdschlüssel handelt.Mit einem originalem Rohling (mit Emblem) müßte es da keine Probleme geben......Die Versicherung untersucht ob mit den Schlüsseln manipuliert wurde.Wenn man nicht alle Schlüssel nachweisen kann,könnte es Probleme geben.
Rein Hypothetisch:man verliert einen Schlüssel und läßt sich einen bei Mr.Minit nachmachen-dann könnte die Versicherung mutmaßen,daß mit dem verlorenen Schlüssel das Kfz gestohlen wurde oder mit diesem Schlüssel anderweitig zu diesem Diebstahl geführt hat.Das geht dann Richtung Sorgfaltspflicht des Eigentümers.
Versicherungen versuchen sich immer aus der Verantwortung zu stehlen,besonders wenn die Sachlage 50/50 steht.So habe ich mal mein gesamtes Geld-welches in der Goldwing steckte-trotz Teilkasko verloren.Man sollte den Versicherungen mit allen Mitteln gegenüber gewappnet sein! Deshalb wird auch die Anzahl der Schlüssel im Kaufvertrag festgehalten.Wird z.B.bei Gebrauchtkauf nur ein Schlüssel mit gegeben,hat man das schriftlich.Gut auch wenn-wie bei mir-der original Schlüsselsatz keine Seriennummer hat.Dann ist es schwer einen original Rohling als Kopie nach zuweisen.
VG.
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