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Dashcam-Risiko

Jeder hat ja andere Gründe, sich für eine Dashcam zu entscheiden. Die meisten aber wollen die Aufnahmen im Falle eines Unfalles als Beweis für das Fehlverhalten des Unfallgegners vorlegen. Das kann aber auch zu einem Schuss nach hinten werden. 
Ein ehemaliger Polizeibeamter erzählte mir kürzlich, dass z.B. bei Unfällen mit Personenschäden die Dashcams aller zur Beweissicherung ausgelesen würden. Dabei wäre bei Unfällen mit Zweirädern häufig festgestellt worden, dass diese am Unfallgeschehen (mit-) verantwortlich waren. Zu den häufigsten Fehlern gehörten Verstöße gegen das Abstandsgebot, „Durchschlängeln“ bei Staus, zu hohe Geschwindigkeit, fehlerhafte Spurwechsel und Vorfahrtsfragen.
Also aufgepasst: die Dashcam zeichnet im Zweifelsfall auch das eigene Fehlverhalten im Straßenverkehr auf, nicht nur das der anderen. Das sollte man zumindest mit einkalkulieren bei der Entscheidung für die Nutzung einer Dashcam.
#2 RE: Dashcam-Risiko

#3 RE: Dashcam-Risiko

Das die eigene Dashcam ggf. auch das eigene Fehlverhalten aufzeichnet sollte eigentlich jedem Benutzer klar sein.
Da hilft eben nur, wie sonst auch, an die Verkehrsregeln halten....
Und ob die Behörden auch Aufzeichnungen, die nicht direkt mit dem Unfallgeschehen zu tun haben auswerten (dürfen!) halte ich zum mindesten für rechtlich fraglich.
Und Dinge, die unfallrelevant sind sollten natürlich ausgewertet erden. Wenn die Dashcam dann mein Mitverschulden aufgezeichnet hat dann hab ich mir die Schuld - mit - beteiligung auch selben zuzuschreiben und muß dann eben auch für mein persönliches Fehlverhalten geradestehen....
Sym Superduke > Piaggio Sfera125RST > Hyosung Hyper > Vespa ET4 > 3X Aprilia Atlantic125 > Suzuki Epicuro > Honda Pantheon 4 Takt > Peugeot Satelis RS 125 > Burgman 125 K9 > Burgman 125 K3 + Peugeot Ludix > Peugeot Citystar 125 (+ Kymco Agility 50 ) > Malaguti Madison 125 > Peugeot Satelis 125 > Suzuki Epicuro (geborgt) > Honda Forza 125

Zitat von hbroller im Beitrag #1
Abstandsgebot, „Durchschlängeln“ bei Staus, zu hohe Geschwindigkeit, fehlerhafte Spurwechsel und Vorfahrtsfragen.
wer öfter solch fehlerhaftes Fahrverhalten an den Tag legt, sollte besser auf ne Dashcam verzichten.
Zitat von Stormy.monday im Beitrag #3
Und ob die Behörden auch Aufzeichnungen, die nicht direkt mit dem Unfallgeschehen zu tun haben auswerten (dürfen!) halte ich zum mindesten für rechtlich fraglich.
schwierig und könnte ggf. auf den Verstoß ankommen.
Beispiel:
ist nicht zu 100% klar aus welcher Richtung der Motorradfahrer kam, lässt sich das ja mit der Cam rekonstruieren.
Wird dabei festgestellt, dass er vorher in einer 70er Zone 100 km/h gefahren ist, könnte ihm das noch zum Verhängnis werden.
.

#6 RE: Dashcam-Risiko

Es wird zudem zwischen Dashcams (quasi illegal) und Crashcams (legal) unterschieden...
Zitat
DASHCAM
Dashcams, welche die Fahrt ohne bestimmten Anlass permanent aufzeichnen, ... stellen für diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
...
Anderes gilt, bei der Nutzung von „Crashcams“, ... wenn mit der Aufnahme nur die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckt wird. Solche Crashcams zeichnen anlassbezogen auf und überschreiben bei fehlendem Anlass die Aufzeichnung nach kurzer Zeit automatisch.
Quelle: https://www.steinbock-partner.de/verkehrsunfall/dashcam/
Inwiefern stößt eine polizeiliche Beschlagnahmung gegen den rechtlichen Prinzip (lat.: nemo tenetur se ipsum accusare) welches Verfassungsrang genießt.
Zitat
Die grundrechtlich verbürgte Freiheit von Selbstbelastungszwang
Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten (lat.: nemo tenetur se ipsum accusare). Dieser bereits dem römischen Recht entspringende Grundsatz gehört zu den anerkannten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und ergibt sich im deutschen Recht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetztes. Der Nemo-Tenetur-Grundsatz greift, wenn es zu Konfrontationen zwischen staatlicher Gewalt und Bürgern kommt. Dem Beschuldigten in einem Strafverfahren steht es danach frei, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Quelle: https://ra-heiermann.com/2022/12/10/die-...elastungszwang/

Die Polizei kann Beweismittel, die zur Aufklärung eines Sachverhaltes geeignet sind, beschlagnahmen. Dazu gehört auch eine "Armaturenbrettkamera". Auch eine serienmäßige Kamera zeigt permanent auf. Im Falle eines Ereignisses wird einige Zeit vorher die Daten nicht überschrieben, sondern gespeichert.

Und was ist, wenn meine Action Cam,, das zufällig Aufzeichnet.
Ist das Filmen zum privaten Gebrauch im öffentlichem Raum legal ?
Solange ich das nicht mit erkennbaren Gesichtern oder Nummernschilder veröffentliche

Das ist ja immer der Unterschied. Für den privaten Gebrauch ist das Filmmaterial so nutzbar. Bei einer Veröffentlichung muss einiges unkenntlich gemacht werden. Da ist die Rechtsprechung aber auch nicht immer eindeutig, es sei denn, jemand wird gezielt abgelichtet.

Also mit der richtigen Ausrede, ist es legal ?
Zitat von wrangler im Beitrag #4
wer öfter solch fehlerhaftes Fahrverhalten an den Tag legt, sollte besser auf ne Dashcam verzichten.
Wird dabei festgestellt, dass er vorher in einer 70er Zone 100 km/h gefahren ist, könnte ihm das noch zum Verhängnis werden.
Zum ersten Satz:
Mir egal!
Zum zweiten Satz:
Was nicht mit dem direkten Unfall zu tun hatte, wird nicht geahndet.
Was hier manchmal so herbei gewünscht wird, verdirbt euch das nicht den ganzen Spaß am fahren?

Zitat von Rhoeni im Beitrag #11
...verdirbt euch das nicht den ganzen Spaß am fahren?
Auf gar keinen Fall!

der Verzicht ist ja nicht negativ gemeint und sollte schon im eigenen Interesse sein.
Kurz mal deaktivieren tuts sicherlich auch, aber besser gleich Hand vom Gas und gut.
Zitat von Rhoeni im Beitrag #11
Was nicht mit dem direkten Unfall zu tun hatte, wird nicht geahndet.

.
Zitat von Rhoeni im Beitrag #11
Was hier manchmal so herbei gewünscht wird, verdirbt euch das nicht den ganzen Spaß am fahren?
Nö warum? so lange man sich an die STVO hält bzw. nur marginal daneben, ist alles bestens.
#14 RE: Dashcam-Risiko


Zitat
so lange man sich an die STVO hält bzw. nur marginal daneben, ist alles bestens.
Im heutigen Straßenverkehr kann man nicht immer 100prozentig korrekt fahren. Da kann es auch einmal ein Bußgeld geben, was ich unter "Mobilitätskosten" mit verrechne.
Ich versuche aber immer, unter der Grenze von Punkten und eines möglichen Fahrverbotes zu bleiben. Ich vermute, dass die meisten es auch so machen. 
#16 RE: Dashcam-Risiko

Zitat von Urbi im Beitrag #10
Also mit der richtigen Ausrede, ist es legal ?
...na das will ich doch hoffen ... Also zumindest, das eine kreative Ausrede noch Hoffnung auf milden Verlauf der Aktion hinaus laufen könnte.
Also ich finde, wirklich gute Ausreden, müssen auch gewürdigt werden ...
Im Ernst, wo kein Kläger, da kein Richter ... Wenn es denn bei einer mündlichen Ermahnung bleibt, angesicht der hoffentlichen Harmlosigkeit eines Vergehens. Die Jungs in Uniform haben es sicher auch nicht immer leicht mit uns, aber der berühmte Ermessensspielraum sollte doch auch über die Not das Staatssäckel zu füllen, hinaus gehen.
Hin und wieder trifft man zum Glück auch auf solche, die das auch so Hand haben, auch wenn das gefühlt immer seltener wird.
Habt alle ein tolles Wochenende!

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