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Wusstet ihr....


Dass man bei einem Anhänger (ungebremst) bis 750 Kg, der mit 100 km/h zugelassen ist, nach 6 Jahren nur noch 80 fahren darf! Ausser man erneuert die Reifen, dann gilt wieder 100 für 6 Jahre. War heute beim TÜV und wurde aufgeklärt, obwohl der Hänger erst drei Jahre alt ist. Es zählt auch nicht das Kaufdatum, sondern die aufgebrachte DOT auf den Reifen.


Servus
als früheren Wohnwagenfahrer ist mir das gut bekannt. War schon immer so geregelt.
Grüsse Peter




Es sind auch noch andere spannende Sachen zu beachten.
Ein ungebremster 750 kg Anhänger, der für 100 kmH zugelassen ist, benötigt ein Zugfahrzeug mit 2,5t Leermasse, um damit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen 100 kmH fahren zu dürfen.
Hier kann man sich einen Überblick verschaffen.


die 100 kmh beim Hänger beziehen sich nicht auf das Gesamtgewicht sonder auf die Reifen, wenn die Reifen zu alt sind musst du nicht nur das 100 Schild entfernen sonder auch im KFZ Schein Austragen lassen. Also neue Reifen kaufen und auf möglich neue DOT achten.
So Teuer sind die ja nicht
#6 RE: Wusstet ihr....


Die 100 Km/ Regelung für Anhänger ist kompliziert!! Aber wo steht das , das ich das 100er Schild abmachen muss und im KFZ Schein die 100 Km/ austragen muss??? Hängt ja auch immer vom Zugfahrzeug ab, on ich 100 Km/ fahren darf. Dann müsste ich je nach Zugfahrzeug ja auch das gleiche machen. Nee nee. das ist nicht so.
Hier die genaue Regelung
Sie möchten für Ihren Pkw Anhänger eine Tempo 100 km/h Zulassung?
Dann müssen Pkw Anhänger und Zugfahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:
Anhänger
Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (das Produktionsdatum des Reifens „DOT" finden Sie am Reifen)
Die Reifen des Anhängers müssen mindestens auf 120 km/h Zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex „L" oder höher, z.B. 155 R13 LI 84N)
Bei gebremsten Anhängern müssen hydraulische Radstoßdämpfer montiert sein
100 km/h Plakette am Heck des Anhängers. (Diese erhalten Sie mit Siegel bei Ihrer Zulassungsstelle / Landratsamt)
Zugfahrzeug
Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
das Zugfahrzeug hat einen automatischen Blockierverhinderer. (ABS / ABV)
Kombination
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Das Verhältnis von zul. Gesamtmasse des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs ist gesetzlich vorgeschrieben:
Anhänger gebremst und mit Radstoßdämpfern = Faktor 1,1
Anhänger gebremst, mit Radstoßdämpfern und Antischlingerkupplung = Faktor 1,2
Anhänger ungebremst = Faktor 0,3
Diese Regelungen wirken sich im wesentlichen wie folgt aus
Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
100 km/h nur auf Deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen (nicht auf Landstraßen)
Quelle:
https://www.trailer-direct.de/news/tempo...remst-anhaenger


Servus
Ist hier übrigens ein Rollerforum, obs für Anhänger auch eins gibt??
..... für mich ist das die ganz normale Logik, sind die Reifen zu alt, erfüllt du nicht die Kriterien für das 100er Schild, somit Plakette weg. Ist der Anhänger abgemeldet, kommt ja auch der Zulassungstempel weg.
Es muss doch nicht alles bis ins Detail beschrieben sein, wenn die Regelung klare Vorgaben macht, die die Grundlage für des Schild beschreiben (Ob die Sinn machen ist wieder was anderes).
Grüsse Peter


und ich finde Information schadet keinem. Manche nehmen ihren Roller auch gerne mal Huckepack, sowie ich, und da ich dazu einen Anhänger habe, bin ich froh über Informationen die mir vielleicht einen Vorteil bringen. Im Übrigen finde ich das man auch andere Wissenslücken hier gerne posten kann. Danke.


Servus
entspannt bleiben, war nicht böse gemeint😜
Grüsse Peter
#10 RE: Wusstet ihr....


A. Es betrifft einen Roller, der steht nämlich auf dem Anhänger.
B. Hier in Deutschland wird alles bis ins kleinste geregelt. Der Prüfer vergibt einfach keine Plakette wenn der Reifen älter als 6 Jahre ist. Ausgetragen wird nix, bei der 100er Regelung.
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